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Berlin, 12. Juni 2008 – Wie wird die Kfz-Steuer in Zukunft aussehen? Dieses Thema sorgte in den vergangenen Wochen für Zündstoff in den Reihen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD.
Steuerumstellung auf CO2-Ausstoß
Der durchschnittliche CO2-Ausstoß von neu verkauften Pkw liegt in der Bundesrepublik zurzeit bei 170 Gramm pro Kilometer. Bis zum Jahr 2012 soll er in der Europäischen Union durch Maßnahmen an den Fahrzeugen auf 130 Gramm pro Kilometer reduziert werden. Aus diesem Grund soll die Kfz-Steuer nicht mehr wie bisher nach dem Hubraum, sondern nach dem CO2-Ausstoß beziehungsweise dem Verbrauch eines Autos bemessen werden. Käufer von sparsamen Autos werden also belohnt. Für Diskussionen in der Koalition sorgte die Frage, wie mit dem vorhandenen Fahrzeugbestand verfahren werden sollte.
Stichtag 1. Januar 2010
Bei einem Treffen im Kanzleramt haben sich die Spitzen der Koalition nun geeinigt. Die Kfz-Steuer wird zum 1. Januar 2010 auf den CO2-Ausstoß umgestellt und auf den Bund übertragen. Bislang erhielten die Länder die Einnahmen aus der Steuer. Als Ausgleich sollen sie einen Festbetrag in Höhe von 8,9 Milliarden Euro aus einer anderen, vom Bund erhobenen Steuer bekommen. Für die Verbraucher will man Anreize zum Kauf besonders schadstoffarmer und sparsamer Neuwagen schaffen. Die Besitzer älterer Fahrzeuge sollen durch die Neuregelung nicht stärker als bisher belastet werden. Bisher war im Gespräch, schon vorhandene Autos weiterhin nach dem Hubraum zu besteuern und die Sätze für Euro-2- und Euro-3-Fahrzeuge zu erhöhen. Unverändert bleibt hingegen die Steuer für H-Kennzeichen von Oldtimern.
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