Nicht nur in der Schweiz, auch in Deutschland sind die Blitzerwarner verboten Drastische Strafen: Radarwarner im Navi sind illegal
München, 5. Januar 2009 – Wer für eine Fahrt in die Schweiz ein Navigationsgerät benutzt, das vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnt, macht sich strafbar. Dabei spielt es laut Automobilclub ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht.
Geld- und sogar Freiheitsstrafen
Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Dieser muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.
Auch in Deutschland Beschlagnahme möglich
Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten, so der ADAC. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei Geräte mit Blitzerwarner beschlagnahmen und vernichten.
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