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Allianz: Teilkasko für Einbaugeräte, Hausratversicherungen für Mobilnavis Navigationsgeräte: Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl?

München, 25. Mai 2009
– Navigationssysteme erleichtern das Leben, doch sie sind auch bei Langfingern beliebt. Welche Versicherung im Diebstahlsfall zahlt, hängt vom Gerätetyp ab, wie die Allianz nun erläutert.

Teilkasko schützt Einbausysteme
Einbaugeräte deckt die Teilkaskoversicherung ab, denn sie schützt bei Diebstahl aller fest im Fahrzeug eingebauten Teile. Auch die Reparaturkosten für die eingeschlagene Seitenscheibe und weitere Schäden, die mit dem Diebstahl zusammenhängen, wie zum Beispiel das beschädigte Armaturenbrett, werden von der Versicherung übernommen, so die Allianz. Auch Cabrio-Fahrer können auf Ersatz hoffen – wenn das Fahrzeug abgeschlossen ist. Wer ein besonders hochwertiges Gerät besitzt, sollte aber einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, denn häufig gibt es Höchstgrenzen.

Bei Mobilnavis helfen Hausratversicherungen
Wird ein mobiles Navi entwendet, zahlt die Teilkasko nicht. Ersatz bekommt man jedoch bei bestimmten Hausratversicherungen. So ist das gestohlene Mobilgerät bei der Allianz-Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein "Deckung für Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen – erweitert " versichert. Einschränkungen gelten allerdings für nächtliche Diebstähle. Gleichgültig ob man eine Zusatzdeckung abgeschlossen hat oder nicht – die Allianz rät, das mobile Navigationsgerät immer mitzunehmen.

(sl)

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