(Advertorial) Tipps für den Gebrauchtwagenkauf Schriftliche Sicherheit
Haar, 7. August 2012
Beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges sollte man unbedingt einen schriftlichen Vertrag abschließen. Gibt es später Probleme, so sind mündliche Absprachen oder Zusicherungen schwer nachzuvollziehen oder zu beweisen.
Am einfachsten mit Mustervertrag
Von selbstverfassten Vertragsentwürfen ist dringend abzuraten. Musterverträge erhält man im Internet zum Beispiel vom ADAC und anderen Organisationen. Diese kann man kostenlos herunterladen und sie enthalten alle wichtigen Vertragsmerkmale. Aber auch diese sind nicht immer fehlerfrei oder vollständig. Daher sollte der Käufer darauf achten, dass folgende Inhalte aufgeführt sind:
- Name, Anschrift, Personalausweisnummer und die Telefonnummern von Käufer und Verkäufer.
- Eine exakte Beschreibung des Fahrzeugs. Dazu gehören: Name des Herstellers, Fahrgestellnummer, Nummer des Fahrzeugbriefs, bisheriges amtliches Kennzeichen und der Kilometerstand. Ebenfalls sollte vorhandenes Zubehör aufgeführt und dessen Funktionalität schriftlich bestätigt werden. Natürlich müssen Angaben über das Baujahr, die Erstzulassung und den Fahrzeugtyp aufgeführt werden.
Unfallschäden nicht vergessen
Besonders wichtig sind Angaben zu eventuellen Unfallschäden des Fahrzeugs. Hier sollte unbedingt die Schadensart exakt formuliert und die Angabe der Schadenshöhe beziffert sein. Weiterhin ist ein Vermerk wichtig, in welcher Weise das Fahrzeug bisher genutzt wurde. Hier gibt es natürlich diverse Möglichkeiten. Aber man sollte unterscheiden, ob das Kaufobjekt gewerblich genutzt wurde, zum Beispiel als Taxi, als Fahrschulfahrzeug oder ausschließlich privat. Wurde ein Fahrzeug gewerblich genutzt, so kann der Käufer davon ausgehen, dass diverse Verschleißteile, falls nicht vorher schon geschehen, in absehbarer Zeit auf Grund der hohen Belastung ausgetauscht werden müssen. Wurden Austauschteile wie etwa ein Austauschmotor oder ein neues Getriebe eingesetzt, so sollten das Datum repektive die Laufleistung schriftlich fixiert sein.
Die Frage der Zahlung
Ort, Datum und die Unterschrift beider Parteien dürfen natürlich auch nicht fehlen. Entrichtet der Käufer den Kaufpreis in bar, so sollte er sich dies quittieren lassen. Dies gilt auch für eine geleistete Anzahlung oder die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Im letzteren Fall sollten alle Zahlungsvereinbarungen (Höhe der Rate, Fälligkeit, Laufzeit) unbedingt mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Kein Kauf ohne Kaufvertrag
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto bedeutet Sicherheit für Käufer und Verkäufer und hilft eventuellen späteren Ärger zu vermeiden. Bei Übernahme des Fahrzeugs sollte der Käufer dem Verkäufer den Empfang aller notwendigen Papiere bestätigen. Hierzu gehören Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief sowie TÜV- und Abgasbescheinigung. Ansonsten ist eine Ummeldung des Fahrzeugs bei der Verkehrsbehörde nicht möglich. Achten sollte der Käufer auch darauf, dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer des Fahrzeugs und voll geschäftsfähig, das heißt mindestens 18 Jahre alt ist. Andernfalls sollte er sich eine schriftliche Bevollmächtigung nebst Personalausweis des Bevollmächtigten vorlegen lassen. Zum Abschluss des Kaufes ist ein Abgleich der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs mit den Angaben in den Papieren (Fahrzeugbrief und -schein) ratsam. Stimmen diese überein, steht einem Kauf nichts mehr im Wege.
(rh)
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