Von Oktober bis Ostern lautet ganz grob die Faustregel. Nur falls Sie sich nicht mehr sicher waren, wann denn nun die schönen großen Felgen gegen die nicht ganz so großen, nicht ganz so schönen getauscht werden. Wer die simple Order nicht beachtet und bei winterlichen Straßenverhältnissen noch immer mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert mitunter schmerzhafte Bußgelder. Vor allem im Ausland. Und das betrifft nicht nur den Fahrer des entsprechenden Fahrzeugs, sondern auch dessen Halter, wenn er eine derartige Fahrt veranlasst oder zugelassen hat. Davor warnt nun der Automobilclub ADAC. Und er führt auch gleich auf, welche Strafen drohen. Diese unterscheiden sich in Europa von Land zu Land mitunter beträchtlich.

In Deutschland bis zu 80 Euro
In Deutschland werden zwischen 60 und 80 Euro fällig. Dazu droht ein Punkt in Flensburg. Fahrzeughalter können mit 75 Euro belangt werden. Zudem gilt: Wer auf Schnee einen Unfall mit Sommerreifen hat, dem kann die Kaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann ein solches Verhalten Einfluß haben, sagt der ADAC.

Bis zu 5.000 Euro in Österreich
Deutlich gravierendere Folgen kann ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht im europäischen Ausland haben. Die Bußgelder betragen in Tschechien bis zu 92 Euro, in Frankreich bis zu 135 Euro und in Italien gar bis zu 338 Euro. Eher gar nicht zu empfehlen ist eine unpassende Bereifung im Nachbarland Österreich. Hier drohen in besonders schweren Einzelfällen Strafzahlungen von bis zu 5.000 Euro. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt in Österreich von Anfang November bis 15. April Winterreifenpflicht. Und zwar – wie in Tschechien – mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimeter. Bei Nichteinhaltung gibt es im Regelfall ein Bußgeld von 35 Euro. In Deutschland werden übrigens lediglich 1,6 Millimeter Restprofil vorgeschrieben.

Oft keine einheitliche Regelung
Und wie sieht es mit der Winterreifenpflicht bei den anderen unmittelbaren Nachbarn aus? In Tschechien gilt sie allgemein zwischen 1. November und 31. März. In Frankreich werden die Winterpneus situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Laut ADAC droht bei Unfällen mit Sommerreifen eine erhebliche Mithaftung. In der Schweiz gibt es ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Wer den Verkehr aufgrund falscher Bereifung behindert, riskiert aber ein Bußgeld. Bei Unfällen verhält es sich wie in Frankreich. In Italien entscheiden die lokalen Behörden oft situationsabhängig. Die Ausnahme bildet Südtirol: Auf der Brennerautobahn und im Stadgebiet Bozen herrscht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Bedingungen sind zudem in ganz Südtirol Winter-Gummis vorgeschrieben

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