Die Gefahr von Restalkohol im Blut wird immer noch oft unterschätzt. Gerade zur Karnevalszeit ist das Risiko groß, dass der Promillewert im Blut morgens noch zu hoch ist, um sich ans Steuer zu setzen. Wer beispielsweise bis Mitternacht Alkohol trinkt und 1,5 Promille im Blut hat, darf auch am nächsten Morgen nicht Auto fahren.

Freiheitsstrafe bei Schlangenlinienfahrt möglich
Wie wir darauf kommen? Nun, der Körper baut – je nach individueller Konstitution – pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Um neun Uhr morgens läge der Promillewert dann rein rechnerisch noch bei etwa 0,6 Promille. Zu viel, um Auto fahren zu dürfen. Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, muss mit einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Dazu muss man noch nicht mal „alkoholbedingte Auffälligkeiten“ wie Schlangenlinien an den Tag legen. Wer bei solchen alkoholbedingten Fahrmanövern erwischt wird, muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.

Kaffee trinken hilft nicht
Doch die genannten Zahlen sind nur Daumenregeln. Exakt lässt sich der Promillegehalt im Blut nicht einfach ausrechnen. Denn auch Faktoren wie die Magenfüllung zum Zeitpunkt der Alkoholaufnahme sowie die individuelle körperliche Voraussetzungen spielen eine Rolle. Zudem können Medikamente den Abbau des Alkohols beeinträchtigen oder kritische Wechselwirkungen auslösen. Promille-Abbau-Beschleuniger oder Wundermittel gibt es nicht. Auch Kaffee trinken, schwitzen oder schlafen hilft nicht, um den Promillewert schneller sinken zu lassen.

Radfahrer begehen ab 1,6 Promille eine Straftat
"Null Promille" heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat. Der Automobilclub ADAC rät allen Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.

Vorsicht bei Umzügen und Maskeraden
Auf weitere Pflichten und Verbote zur Kanevalszeit macht der Automobilclub von Deutschland AvD aufmerksam. So sollten Einwohner von Faschingshochburgen ihr Auto nicht an Straßen parken, die für Umzüge genutzt werden. Vorankündigungen sind zwar Pflicht für die Ordnungsbehörden, aber die Minimalfrist beträgt nur 48 Stunden. Wer sein Auto am Samstagabend abstellt und sich um nichts kümmert, kann dann am Montagabend abgeschleppt werden. Außerdem sollte man sich nur modert maskiert ans Steuer setzen. Tabu ist, sich unkenntlich zu machen, sein Sichtfeld einzuschränken – Augenklappen oder Gesichtsmasken sind für Fahrer also verboten.

 

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